B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am Nachmittag des 15. April 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 22 ff.). Der Gesuchsgegner gab dabei erneut an, er sei bulgarischer Staatsangehöriger und heisse C._____ (MI-act. 22). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): -3- 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.