Der Gesuchsgegner beabsichtigte offensichtlich, unter falscher Identität in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (MI-act. 4 ff.). Auch anlässlich der polizeilichen Kontrolle vom 15. April 2025 durch die Kantonspolizei Aargau wies sich der Gesuchsgegner erneut mit den gefälschten Dokumenten aus und hielt bis zum Beginn der polizeilichen Einvernahme an seinen angeblichen polnischen Personalien fest (MI-act. 16 f.).