3.2. Der Gesuchsgegner wies sich anlässlich der Anmeldung bei der Einwohnergemeinde Frick mit einem gefälschten polnischen Reisepass aus. Bereits die Abklärungen des MIKA bei den zuständigen polnischen Behörden vom 18. März 2025 ergaben, dass es sich dabei um ein gefälschtes Dokument handelte (MI-act. 1). Der Gesuchsgegner beabsichtigte offensichtlich, unter falscher Identität in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (MI-act. 4 ff.).