weiteren Belege vorlegen, welche nachweisen, dass der Gesuchsgegner effektiv bis 11.40 Uhr aufgrund polizeilicher Untersuchungshandlungen inhaftiert war. Gemäss Akten war die letzte nachweisliche polizeiliche Handlung die Einvernahme auf dem Stützpunkt der Kantonspolizei Aargau in Frick, welche am 15. April 2025 um 09.44 Uhr endete (MI-act. 15). Da nicht erstellt ist, dass die danach folgende Inhaftierung des Gesuchsgegners weiterhin strafrechtlich motiviert war, ist ab dem Ende der Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau von einer ausländerrechtlich motivierten Haft auszugehen.