Die polizeiliche Einvernahme in Frick endete am 15. April 2025 um 09.44 Uhr (MI-act. 15). In der Folge ordnete das MIKA um 10.33 Uhr desselben Tages gestützt auf § 12 EGAR die Festnahme und sofortige Inhaftierung des Gesuchsgegners im Bezirksgefängnis Aarau an. Dieser wurde dem MIKA gleichentags um 11.40 Uhr zugeführt (MI-act. 25 f., 34).