Auf die Begründung wird, soweit notwendig, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. -6- C. Am 11. April 2025 übermittelte die Kantonspolizei, Kommandobereich, Dienst Recht & Compliance, dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (nachfolgend: Verwaltungsgericht) die Beschwerde (Eingang am 14. April 2025). Mit Verfügung vom 16. April 2025 forderte der Instruktionsrichter des Verwaltungsgerichts die REPOL I._____ auf, dem Verwaltungsgericht bis zum 24. April 2025 das Protokoll des rechtlichen Gehörs betreffend die angefochtene Verfügung einzureichen und räumte der REPOL I._____ Gelegenheit ein, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.