Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung schriftlich beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist der Kantonspolizei Aargau, Polizeikommando, Rechtsdienst, Tellistrasse 85, Postfach, 5001 Aarau, einzureichen (§ 48a PolG). -5-