Anschliessend begab sich A._____ auf den Gartensitzplatz, drückte mutmasslich die Rollläden nach oben und verschaffte sich durch die unverschlossene Balkontüre Zutritt zur Wohnung der C._____. Beim Eintreffen der Polizeipatrouille sass A._____ im Wohnzimmer auf einem Stuhl und seine Tochter, D._____, geb. tt.mm.jjjj, auf dem Schoss.