A. 1. Der Beschwerdeführer lebt getrennt von seiner Ehefrau und seiner Familie in Belgrad/Serbien und reiste am 4. April 2025 in die Schweiz ein, um seinen Sohn B._____ anlässlich dessen Geburtstages zu besuchen. Nachdem er sich über den Gartensitzplatz offenbar durch Hochschieben der Rollläden Zugang zur Wohnung seiner Ehefrau, C._____, an der X- Strasse-Strasse 6b, [...] V._____, verschafft hatte, rief diese nach ihrer Rückkehr in die Wohnung die Polizei an, worauf eine Polizeipatrouille der Regionalpolizei (REPOL) I._____ zur genannten Wohnung beordert wurde. 2. Am 4. April 2025 erliess die REPOL I._____ gegen den Beschwerdeführer folgende Verfügung: