Am 28. Oktober 2022 wurde der Gesuchsgegner mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons R._____ wegen rechtswidriger Einreise, unerlaubten Aufenthalts sowie illegaler Erwerbstätigkeit bestraft und aus der Schweiz weggewiesen (MI-act. 27 ff., 36 ff.). Kurz darauf verliess er die Schweiz und wurde am 31. Oktober 2022 mit einem bis zum 31. Oktober 2024 gültigen Einreiseverbot belegt (MI-act. 43 ff., 48). Der Gesuchsgegner reiste im Februar 2025 über Italien erneut illegal in die Schweiz ein. Gemäss eigenen Angaben sei er bei der Einreise im Besitz eines kosovarischen Passes gewesen, habe diesen jedoch kurz darauf verloren (MI-act. 58).