Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 12. Oktober 2022 illegal in die Schweiz ein, übte hier ohne entsprechende Bewilligung eine Erwerbstätigkeit aus und wies sich bei einer Kontrolle am 27. Oktober 2022 mit einem kosovarischen Identitätsdokument und einer slowenischen Aufenthaltsbewilligung aus (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 9, 14 ff., 28). Gleichentags bestätigte das forensische Institut Q._____ die Gültigkeit beider Dokumente (MI-act. 39 ff.).