3.2 Zwar ist den Akten ein als "Haftentlassung" überschriebenes Dokument der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland zu entnehmen, weshalb darauf zu schliessen ist, dass der Gesuchsgegner im Rahmen der polizeilichen Untersuchung an die Staatsanwaltschaft überstellt wurde. Jedoch hat das MIKA nicht ausreichend dargelegt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch an die Hand genommen hat. Dies ist weder dem Polizeirapport zu entnehmen, noch findet sich der in der Haftentlassung erwähnte Strafbefehl in den Akten.