Die bisherigen Rückübernahmegesuche der Schweizer Behörden wurden entweder abgelehnt oder die russischen Behörden traten mit wechselnden Begründungen nicht darauf ein (MI-act. 711, 743 f., 827). Auch das zuletzt eingereichte Rückübernahmegesuch vom 12. November 2024 wurde abgelehnt (MI-act. 978 f., 2-29 ff.). -9-