Wie bereits mit Urteil betreffend Anordnung der Durchsetzungshaft vom 16. Januar 2025 festgehalten wurde, wurden in der Vergangenheit diverse behördliche Anstrengungen zur Beschaffung eines Reisepapiers getroffen, welche bisher leider erfolglos blieben. Die ursprüngliche Bestätigung der Identität des Gesuchsgegners vom 21. Dezember 2021 (MI-act. 508) wurde durch die russischen Behörden mittlerweile widerrufen bzw. ist aktuell nicht mehr gültig (MI-act. 2-23.). Die bisherigen Rückübernahmegesuche der Schweizer Behörden wurden entweder abgelehnt oder die russischen Behörden traten mit wechselnden Begründungen nicht darauf ein (MI-act. 711, 743 f., 827).