zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung eingegangen ist, beurteilt das Verwaltungsgericht die Verlängerung der Durchsetzungshaft aufgrund der Akten. D. Mit Verfügung vom 2. April 2025 wurde die Anordnung der Haftverlängerung samt den migrationsamtlichen Akten dem amtlichen Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur allfälligen Stellungnahme bis zum 7. April 2025, 12.00 Uhr (Eingang) zugestellt (act. 10). Der Rechtsvertreter reichte in der Folge am 3. April 2025 fristgerecht eine Stellungnahme ein und liess folgende Anträge stellen (act. 14 ff.): 1. Die mit Verfügung vom 31. März 2025 angeordnete Durchsetzungshaft des Gesuchstellers sei nicht zu bestätigen.