Das SEM führt im E-Mail vom 3. März 2025 betreffend das Counseling aus, dass eine Wartefrist für die Teilnehmenden aufgrund der hohen Anzahl an Fällen besteht (MI-act. 1-288 f.). Der Gesuchsgegner wurde als einer der beiden Kandidaten des Kantons Aargaus mit höchster Priorität für das Counseling angemeldet, um ihm den nächstmöglichen Termin für das Gespräch zu ermöglichen (MI-act. 1- 290 f.). Das MIKA hat folglich alles ihm Mögliche getan, um das Beschleunigungsgebot zu wahren.