Parteibefragung verlange, forderte der Einzelrichter den Vertreter des Gesuchsgegners mit Verfügung vom 3. April 2025 auf, mitzuteilen, ob eine mündliche Verhandlung gewünscht sei (act. 10 f.). Der Vertreter des Gesuchsgegners verlangte innert Frist keine mündliche Verhandlung. D. Mit Eingabe vom 8. April 2025 nahm der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur beantragten Haftverlängerung Stellung und beantragte Folgendes (act. 15): 1. Das Gesuch um Bestätigung der Haft sei abzuweisen. 2. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. 3. Der amtliche Vertreter sei aus der Staatskasse zu entschädigen.