Am 17. Dezember 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 1-262). Im Rahmen des rechtlichen Gehörs erkundigte sich der Gesuchsgegner nach Rückkehrunterstützung (MI-act. 1- 263 f.). Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wurde mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (WPR.2024.119 [MI-act. 1-273 ff.]) bis zum 15. April 2025 bestätigt. Am 4. März 2025 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für ein Counseling für algerische Staatsangehörige beim SEM an (MI-act. 1-288).