Gleichentags reichte der Gesuchsgegner erneut ein handschriftliches Asylgesuch beim SEM ein (MI-act. 1-223). Das SEM schrieb das Mehrfachgesuch am 17. Oktober 2024 ab (MI-act. 1-226). Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 11. Oktober 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 1-203 ff.). Der Gesuchsgegner erklärte -4-