Der Gesuchsgegner wurde am 13. September 2022 mit einem Flug nach C._____ ausgeschafft (MI-act. 2-211). Nach eigenen Angaben reiste der Gesuchsgegner einige Tage später trotz Einreiseverbot wieder illegal in die Schweiz ein (MI-act. 2-200). Am 9. November 2022 wurde der Gesuchsgegner per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn unter anderem wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Die Tatzeitpunkte waren von März bis Juni 2022 (MI-act. 2-145 ff.)