Vorliegend ist die Anfrage des SEM betreffend Deblockierung der Ausstellung eines Ersatzreisedokuments immer noch bei den algerischen Behörden hängig. Aktuell ist nicht klar, wovon die Ausstellung des Ersatzreisepapiers abhängig gemacht wird. Entgegen der Ansicht des Vertreters des Gesuchsgegners steht somit nicht fest, dass die algerischen Behörden, die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments bei ausbleibender operativer Versorgung des Gesuchsgegners verweigern werden. Das MIKA geht deshalb weiterhin davon aus, dass innert absehbarer Zeit gültige Reisepapiere besorgt werden können (Protokoll S. 3, act. 20).