Mit Eingabe vom 29. Januar 2025 beantragte der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners beim MIKA, der Gesuchsgegner sei aufgrund seiner Schulterprobleme von einem Schulterspezialisten zu untersuchen (MIact. 277 ff.). Eine Sprechstunde in der Universitätsklinik Balgrist am 21. Februar 2025 ergab, dass beim Gesuchsgegner eine Schulterinstabilität mit aktuell habituellen Luxationen vorliegt. Gemäss Arztbericht vom 4. März 2025 sei eine operative Versorgung erst nach Ausschöpfen von konservativen Therapien (insb. Physiotherapie) angezeigt (MI-act. 288 f.). -4-