Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 164 ff.). Im Anschluss an die Befragung ordnete das MIKA eine Ausschaffungshaft für drei Monate bis zum 29. Dezember 2024 an. Mit Urteil vom 30. September 2024 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 29. Dezember 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2024.87 [MI-act. 183 ff.]).