Am 6. Mai 2024 verurteilte das Bezirksgericht Lenzburg den Gesuchsgegner wegen mehrfachen Diebstahls und des versuchten Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Eigenkonsum unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, einer Busse von Fr. 200.00 und fünf Jahren Landesverweisung (MI-act. 77 ff.). Am 17. Mai 2024 bestätigte das algerische Konsulat die Identität des Gesuchsgegners als A._____, geboren am tt.mm.jjjj in Y._____, algerischer Staatsangehöriger (MI-act. 90 ff.). Infolgedessen gelangte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 21. Juni 2024 an das -3-