Am 28. Juli 2023 gelangte das SEM mit einer Identifikationsanfrage betreffend den Gesuchsgegner an das algerische Konsulat (MI-act. 64 ff.). Aufgrund Verdachts auf Diebstahl und Hausfriedensbruch wurde der Gesuchsgegner am 27. November 2023 vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt (MI-act. 1 ff., 42 ff.). Am 12. Dezember 2023 erkundigte sich das SEM erneut beim algerischen Konsulat betreffend die pendente Identifikationsanfrage (MI-act. 48 ff.).