Nachdem das SEM am 12. April 2021 einem Übernahmeersuchen Deutschlands zugestimmt hatte, wurde der Gesuchsgegner am 22. April 2021 von Deutschland in die Schweiz überstellt (MI-act. 143 f.). Eine weitere Überstellung erfolgte am 5. Juli 2022, diesmal von Frankreich in die Schweiz (MI-act. 144). Infolgedessen nahm das SEM das Asylverfahren des Gesuchsgegners am 27. Juli 2022 wieder auf (MI-act. 145). Am 11. Mai 2023 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, verfügte seine Wegweisung aus der Schweiz und verpflichtete ihn, die Schweiz und den Schengen-Raum bis zum 12. Juni 2023 zu verlassen (MIact. 147 ff.).