A. Am 18. Juni 2020 reiste der Gesuchsgegner eigenen Angaben zufolge illegal in die Schweiz ein und stellte am 22. Juni 2020 unter dem Namen B._____ ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 140). Da sich der Gesuchsgegner den Behörden nicht zur Verfügung gehalten hat und offenbar nach Deutschland ausgereist war, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) sein Asylgesuch am 17. September 2020 ab (MI-act. 141, 143).