Der Gesuchsgegner erschien am 8. Januar 2025 auf Vorladung zu einem Ausreisegespräch beim MIKA. Dabei gab er erneut an, er sei nicht bereit, -4- nach Pakistan auszureisen, und gab zu Protokoll, wenn man ihn dorthin schicken wolle, wäre es besser, wenn man ihn "gleich hier tötet" (MIact. 463 f.). Die pakistanischen Behörden stellten am 18. Februar 2025 ein Ersatzreisedokument lautend auf den Gesuchsgegner aus (MI-act. 521 f.).