Nachdem der Gesuchsgegner mit schriftlicher Erklärung vom 3. September 2024 offenbar auch sein Revisionsgesuch vom 12. Juli 2024 betreffend das Urteil F-5125/2022 des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2024 betreffend die Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Härtefalls zurückgezogen hatte (MI-act. 475), schrieb das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil F-4435/2024 vom 26. September 2024 auch dieses Revisionsverfahren als gegenstandslos geworden ab (MI-act. 473 ff.). Am 4. Dezember 2024 erschien der Gesuchsgegner auf Aufforderung des SEM zu einer konsularischen Befragung beim SEM zwecks Papierbeschaffung (MI-act. 448, 452).