Am 18. November 2021 wurde der Gesuchsgegner als pakistanischer Staatsangehöriger identifiziert (MI-act. 197). Am 18. Januar 2022 lehnte das MIKA das Härtefallgesuch des Gesuchsgegners ab (MI-act. 209 ff.). Am 15. März 2022 zog das MIKA diesen Entscheid auf Einsprache des Gesuchsgegners hin in Wiedererwägung -3- und unterbreitete das Härtefallgesuch am 17. März 2022 dem SEM zur Zustimmung (MI-act. 224 ff., 250, 257 ff.). Das SEM verweigerte mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 die Zustimmung zur Härtefallbewilligung (MI-act. 264 ff.).