Am 31. März 2016 erklärte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Dublin-Verfahren für beendet und die Schweiz für die Behandlung des Asylgesuchs für zuständig (MI-act. 17). Am 24. April 2019 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und ordnete gleichzeitig dessen Wegweisung aus der Schweiz an, unter Ansetzung einer Ausreisefrist bis zum 19. Juni 2019. Mit dem Vollzug der Wegweisung wurde der Kanton Aargau beauftragt (MI-act. 70 ff.).