Diesbezüglich gilt festzuhalten, dass das MIKA bislang noch keinen Ausschaffungsversuch unternommen hat. Vor einem allfälligen Sonderflug wäre zunächst eine Ausschaffung im Rahmen eines unbegleiteten Fluges (DEPU) und im Anschluss ein begleiteter Flug (DEPA) zu organisieren. Entgegen der Auffassung des Vertreters des Gesuchsgegners sind ausserdem gemäss Informationen des SEM Sonderflüge nach Algerien möglich (Protokoll S. 3, act. 29). Dementsprechend stehen noch sämtliche Vollzugsstufen offen, weshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht von einer tatsächlichen Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs auszugehen ist.