In der Folge verurteilte ihn das Bezirksgericht Lenzburg mit Urteil vom 23. November 2023 wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Zudem wurde er gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für die Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 108 ff.). Das Urteil ist offenbar unangefochten in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 124).