1. Es sei der Antrag der Gesuchstellerin vom 11. März 2025 betreffend Haftverlängerung abzuweisen und es sei die seit dem 22. Dezember 2024 bestehende Ausschaffungshaft über den Gesuchsgegner A._____ aufzuheben und dieser sei aus der Haft zu entlassen. 2. Es sei die Bestellung des amtlichen Rechtsvertreters für den Gesuchsgegner zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: