Nachdem die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 18. Juni 2019 Berufung eingereicht hatte, hob das Obergericht des Kantons Aargau das Urteil des Bezirksgerichts Brugg mit Urteil vom 19. August 2020 auf und verurteilte den Gesuchsgegner wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zudem wurde er gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) für die Dauer -3- von zehn Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 135 ff.). Das Urteil ist offenbar unangefochten in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 168).