Mit Urteil vom 18. Juni 2019 sprach das Bezirksgericht Brugg den Gesuchsgegner vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei und der versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Von einer Landesverweisung wurde indes abgesehen (MI-act. 136). Infolgedessen wurde der Gesuchsgegner am 21. Juni 2019 aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen (MI-act. 100, 103). Nach Entlassung aus dem Strafvollzug begab sich der Gesuchsgegner eigenen Angaben zufolge nach Frankreich und galt seit dem 3. Juli 2019 in der Schweiz als unbekannten Aufenthalts (MI-act. 117, 252).