Handlungen zur Identifizierung und zur Papierbeschaffung von ihm erwartet werden (WPR.2025.9, Erw. II/2.4, MI-act. 681). Seither hat der Gesuchsgegner jedoch weiterhin keinen dieser Schritte unternommen, um bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 693 f.).