Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 14. Oktober 2020 wurde der Gesuchsgegner wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und für 20 Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 434 ff.). Am 28. Dezember 2020 monierte das SEM die ausbleibende Bearbeitung des Identifikationsantrags bei den marokkanischen Behörden (MIact. 459 f.).