mit Urteil F-4435/2024 vom 26. September 2024 auch dieses Revisionsverfahren als gegenstandslos geworden ab (MI-act. 473 ff.). Am 4. Dezember 2024 erschien der Gesuchsgegner auf Aufforderung des SEM zu einer konsularischen Befragung beim SEM zwecks Papierbeschaffung (MI-act. 448, 452). Am 9. Dezember 2024 sicherte die pakistanische Botschaft in Bern die Ausstellung von Ersatzreisepapieren für den Gesuchsgegner zu (MIact. 456).