Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 24. Dezember 2015 illegal in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 7). Am 29. Dezember 2015 stellte der Gesuchsgegner in der Schweiz ein Asylgesuch (MI-act. 2 ff.). Mit Zuweisungsentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 22. Januar 2015 wurde der Gesuchsgegner dem Kanton Aargau zugewiesen (MI-act. 13).