3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00, gehen zu Lasten der Kantonspolizei Aargau. - 16 - 4. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, dem Beschwerdeführer nach Rechtskraft die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreterin, im Doppel) die Kantonspolizei Aargau, Dienst Recht & Compliance Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten