__ festgestellt, dem auch eine Wischspur ab der Wohnungstür, die aufzubrechen versucht worden war, zugeordnet werden konnte. Weiter wurde im Fahrzeug des Beschwerdeführers eine Wischspur festgestellt, die einen Spur-Spur-Hit mit einer DNA ab einer Umhängetasche ergab, die zwei Tage nach dem Einbruchdiebstahlsversuch ca. 1 km nördlich des Tatorts aufgefundenen worden war und in der sich Einbruchswerkszeug befand. Dieses Profil, das bisher noch keiner Person zugeordnet werden konnte, stehe ferner mit einem Einbruchdiebstahl aus dem Jahr 2018 in T._____ in Verbindung. Schliesslich wurde eine im Fahrzeug des Beschwerdeführers gesicherte Fingerabdruckspur D._____ zugeordnet.