Der Beschwerdeführer trat 2023 in Zusammenhang mit einem versuchten Einbruchdiebstahl polizeilich in Erscheinung (siehe vorne Erw. II/1.2). Gemäss dem diesbezüglich von der Vorinstanz eingereichten Polizeirapport vom 6. Dezember 2024 wurde im Fahrzeug des Beschwerdeführers die DNA eines H._____ festgestellt, dem auch eine Wischspur ab der Wohnungstür, die aufzubrechen versucht worden war, zugeordnet werden konnte.