D._____ war in V._____ wegen mehrfachem Einbruchdiebstahl zur Verhaftung ausgeschrieben. Er steht gemäss Kantonspolizei anhand eines Bildabgleichs zudem möglicherweise mit einem Einbruchdiebstahl vom 24. November 2024 in R._____ in Zusammenhang. Bei diesem Delikt wurde unter anderem ein kosovarischer Ausweis lautend auf einen E._____ gestohlen, wobei die Kantonspolizei davon ausgeht, dass es sich im Meldungstext der Berner Polizei um einen Schreibfehler handelt und der gestohlene Ausweis tatsächlich auf B._____ laute.