kein solcher ersichtlich gewesen sei, habe sich der Verdacht erhärtet, dass er und seine Mitfahrer sich zur Begehung von Einbruchdiebstählen in den Kanton Aargau begeben hätten. Die verfügte zeitliche Dauer der Fernhaltemassnahme von 12 Wochen sei mit dem grossen öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Einbruchdiebstählen begründet. Eine zeitliche oder räumliche Einschränkung sei nicht möglich, könnten Einbrüche doch rund um die Uhr und auf dem gesamten Kantonsgebiet begangen werden. Die Massnahme sei verhältnismässig. Für eine anderes Resultat der Interessenabwägung fehlten konkrete Angaben des Beschwerdeführers.