_ handelte, der von der Staatsanwaltschaft V._____ wegen mehrerer Einbruchdiebstähle zur Verhaftung ausgeschrieben war und möglicherweise mit einem weiteren Einbruchdiebstahl in Verbindung stand. D._____ wurde vorläufig festgenommen und der zuständigen Staatsanwaltschaft V._____ zugeführt. Der bei der piketthabenden Staatsanwältin beantragte Durchsuchungsbefehl für das Fahrzeug Audi A6, Kontrollschild BE aaa wurde nicht bewilligt, weshalb eine Durchsuchung des Fahrzeugs, Spurensuche und Sicherstellung der gesichteten Gegenstände nicht erfolgte. Der Beschwerdeführer wollte zu seinen Mitfahrern, deren Aufenthaltsgrund in der Schweiz sowie zum gemeinsamen Reiseziel keine Angaben machen.