A. 1. Gemäss Kantonspolizei des Kantons Aargau (nachfolgend: Kantonspolizei) führte diese am 30. November 2024 auf der A1, Fahrbahn Richtung Zürich, Rastplatz Lenzburg, eine Präventions- und Fahndungsaktion durch. Um 14.50 Uhr wurde das Fahrzeug Audi A6 mit dem Kontrollschild BE aaa angehalten. Der Lenker des Fahrzeugs wies sich als der in der Schweiz niederlassungsberechtigte Beschwerdeführer aus, der Beifahrer als B._____, und der Mitfahrer als C._____, beide angeblich legal als Touristen anwesend.