__ mit Schreiben vom 27. Februar 2025 mit, es werde das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat des Gesuchsgegners ablehnen (MI-act. 246). Unter diesen Umständen ist in naher Zukunft nicht mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu rechnen. Da die notwendigen Papiere zur Eheschliessung nicht vorliegen, das Migrationsamt des Kantons S._____ von einer Scheinehe ausgeht und das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat abgewiesen wird, erübrigen sich weitere Ausführungen zur behaupteten bevorstehenden Eheschliessung.