Der Vertreter des Gesuchsgegners reichte namens der Partnerin des Gesuchsgegners am 21. Januar 2025 beim Migrationsamt des Kantons S._____ ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat ein (MI-act. 207 ff.). Am 24. Januar 2025 reichte der Gesuchsgegner beim SEM eine Übersetzung seiner Eingabe vom 7. Januar 2025 ein (MI-act. 215). Mit Entscheid vom 3. Februar 2025 lehnte das SEM das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies diesen erneut aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 225 ff.).