Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 wurde der amtliche Vertreter des Gesuchsgegners aus gesundheitlichen Gründen abberufen und als neuer amtlicher Vertreter, lic. iur. Thomas Plüss, Rechtsanwalt, eingesetzt (MIact. 389 f.). Die durch das MIKA angeordneten Verlängerungen der Durchsetzungshaft wurden mit Urteil des Einzelrichter des Verwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2024 (WPR.2024.99; MI-act. 394 ff.) bzw. 18. Dezember 2024 (WPR.2024.117; MI-act. 424 ff.) letztmals bis zum 2. März 2025, 12.00 Uhr, bestätigt.